Diese Frage ist schnell beantwortet: Zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt.
Was ist Brandschutz?
Brandschutz ist vielschichtig – und findet sich in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens wieder. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien rund das Thema Brandschutz.
Unter Brandschutz versteht man zum einen alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes vorbeugen bzw. die Ausbreitung eines Brandes verhindern. Zum anderen bezieht sich Brandschutz auch auf Vorkehrungen, die die Rettung von Menschen und Tieren im Falle eines Schadenfeuers ermöglichen und wirksame Löscharbeiten zulassen.
Vorbeugen und abwehren – der Brandschutz gliedert sich im Allgemeinen in zwei Bereiche:
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Das können bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Vorkehrungen sein – denn idealerweise kommt es erst gar nicht zum Brand.
Die Realität sieht leider oft anders aus – und dann kommt der Abwehrende Brandschutz zum Zug. Das bedeutet zunächst das Sicherstellen von Flucht und Rettung, aber auch eine gezielte und schnelle Brandbekämpfung durch Maßnahmen der Feuerwehr und das Minimieren von Brandfolgeschäden.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz befasst sich mit dem Brandschutz beim Betrieb und Bewohnen von Gebäuden und mit der Beschaffenheit des Baukörpers selbst.
Ziel des baulichen Brandschutzes ist es in erster Linie ein mögliches Schadensfeuer zu verhindern, bzw. auf jedenfall dessen Ausbreitung zu vermeiden. Gleichzeitig sollen Fluchtwege gesichert und eventuelle Schäden begrenzt werden.
Baulicher Brandschutz ist also eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung und im Bauordnungsrecht geregelt. Dazu kommen Anforderungen bzgl. Sachschutz aus privatrechtlichen Vereinbarungen, wie z. B. die der Sachversicherer. Gleichzeitig steht Brandschutz aber auch oft im Spannungsfeld öffentlicher und privater Interessen: Bau- und Brandschutzrecht, Bestands- oder Denkmalschutz, Architektonische und design-technische Standpunkte sowie wirtschaftlicher Aspekte.
Brandschutztechnische Lösungen werden immer individuell konzipiert und sind abhängig von Bauweise und Bauart, Baustoffen, Lage und Nutzung von Gebäuden und vielen weitere Faktoren.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die zur Verbesserung des Brandschutzes dienen, z. B. brandlastarme Elektroinstallationen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen, Flucht- und Rettungswegbeleuchtung oder Fluchttürterminals.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz ist das Gegenstück zu den technischen Brandschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Organisation von Brandschutzwarten ebenso wie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnungen und Brandschutzplänen. Unter den Bereich des organisatorischen Brandschutzes fallen aber auch Schulungen zum Umgang mit Gefahrenquellen oder zum Verhalten im Brandfall.
Brandschutz – kein „lästiges Muss“, sondern eine lebensnotwendige Entscheidung!
Mit dem richtigen Ansprechpartner lässt sich Brandschutz einfach und vor allem kostenoptimiert umsetzen. Wichtig ist es, Brandschutz von Anfang an in die Planungen miteinzubeziehen – das spart Zeit und Kosten. Mit Sicherheit!