Abkürzungen
Was beinhaltet die Musterbauordnung (MBO)?
Die MBO gibt bundesweit gültige bauaufsichtliche Anforderungen für bauliche Anlagen vor.
In den Paragraphen der MBO sind unter Anderem vier wesentliche Schutzziele des Brandschutzes definiert, nämlich der Entstehung, sowie der Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie effektive Löscharbeiten zu ermöglichen.
Weil für bestimmte Gebäude noch zusätzliche Schutzziele gelten können, welche über die Mindestanforderungen hinausgehen, empfiehlt es sich stets ein Brandkonzept zu erstellen, welches auf alle Ziele eingeht.
In der MBO wird darüber hinaus auch festgelegt, dass Bauprodukte vor ihrer Verwendung gemäß DIN 4102 auf ihr Brandverhalten geprüft werden müssen und dass Brandschutzprodukte stets einer permanenten Fremdüberwachung durch die Materialprüfanstalten unterliegen.
Quelle: Hilti THB-BS Ausgabe 02-2015
Was beinhalten die Landesbauordnungen (LBO)?
Die LBO besteht auf der Grundlage der Musterbauordnung(MBO), welche zwar die grundsätzlichen Anforderungen festlegt, den einzelnen Ländern aber ermöglicht gewisse Ermessensspielräume zu nutzen und eigene Vorschriften zu erlassen.
Die LBO legt die Schutzziele an den Brandschutz in Einzelanforderungen fest. Diese Anforderungen beinhalten die Lage des Gebäudes zur Bachbarbebauung, Platz für Rettungs- und Löschfahrzeuge sowie Löschwasserversorgung, Rettungswege, Brandverhalten von Baustoffen, Brandabschnitte und die Dichtheit diverser Verschlüsse bei raumabschließenden Bauteilen.
Für Gebäude besonderer Art, wie beispielsweise Hochhäuser, Krankenhäuser oder Schulen sind nach § 51 MBO zusätzliche Verordnungen zu beachten.
Quelle: Hilti THB-BS Ausgabe 02-2015
Was ist die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)?
Die ZiE kann unter Umständen erforderlich sein, wenn Sie nicht geregelte Bauprodukte bzw. Bauarten verwenden wollen. Im Einzelfall kann diese von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes auf schriftlichen Antrag des Bauherrn oder dessen Vertreter erteilt werden und ist auf das jeweilige Bauvorhaben begrenzt.
Die Behörden der einzelnen Bundesländer stellen dabei teilweise unterschiedliche Anforderungen, deshalb sollten diese schon in einem frühen Planungsstadium mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.dibt.de/de/Zulassungen/abZ-FAQ-Frage-10.html
Was ist die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)?
Die LAR definiert unter gewissen Voraussetzungen Ersatzmaßnahmen (Vereinfachungen) für alle Gebäudearten, die entsprechend der MBO und LBO geregelt sind. Diese Ersatzmaßnahmen können dort erfolgen, wo eine Übertragung von Feuer oder Rauch nicht zu befürchten ist.
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist in der Form von 2005 in fast allen Bundesländern als LAR baurechtlich eingeführt.
Quelle: Hilti THB-BS Ausgabe 02-2015
Was ist eine Europäische technische Zulassung (ETA)?
Die Europäische Technische Zulassung bzw. European Technical Assessment (ETA) ist ein allgemein anerkannter Nachweis zur technischen Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenverodnung in den Mitgliedsstaaten der EU.
Diese Zulassung kann für Bauprodukte erteilt werden, für die (noch) keine harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie vorliegen oder die wesentlich von einer harmonisierten Norm abweichen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.dibt.de/de/Zulassungen/abZ-FAQ-Frage-8.html
Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)?
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung kann in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt werden.
Aus dieser Zulassung ergibt sich die Verwendbarkeit einer nicht geregelten Bauart oder eines Bauproduktes. Diese sind dann verwendbar, wenn die Anforderungen der Landesbauordnungen bei ihrer Verwendung und bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer erfüllt sind und Bauart beziehungsweise -produkt gebrauchstauglich sind.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.dibt.de/de/Zulassungen/abZ-FAQ-Frage-1.html
Was ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)?
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind Verwendbarkeitsnachweise welche für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten erteil werden können, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.dibt.de/de/Zulassungen/abZ-FAQ-Frage-6.html